Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Gewalt schützen

BPtK nimmt Stellung zum Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums

(BPtK)

Sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen kann ihre körperliche und psychische Gesundheit ein Leben lang schwerwiegend schädigen. Jegliche Form sexueller Gewalt gegen Minderjährige muss daher unterbunden oder möglichst frühzeitig aufgedeckt und effektiv verfolgt werden. Gelingt dies nicht, sollten die Betroffenen einen Anspruch auf individuelle Aufarbeitung haben. Das ist ihnen eine Gesellschaft schuldig, deren Institutionen bei der Verhinderung sexueller Gewalt versagt haben.

Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt daher nachdrücklich, dass das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) das 2010 ins Leben gerufene Amt der bzw. des Unabhängigen Beauftragten auf eine dauerhafte gesetzliche Grundlage stellen will. „Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind ein notwendiger erster Schritt, um Kinder – auch im digitalen Raum – besser vor sexueller Gewalt zu schützen und die betroffenen Menschen bei der individuellen Aufarbeitung zu unterstützen“, bewertet BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke den Referentenentwurf.

Die BPtK sieht Psychotherapeut*innen dabei in einer besonderen Verantwortung, frühzeitig sowohl Gefährdungen zu erkennen als auch die Betroffenen bei der Bewältigung zu unterstützen. „Psychotherapie ist das zentrale Mittel, um die Leiden der in Kindheit und Jugend von sexueller Gewalt betroffenen Menschen zu heilen oder zu lindern und sie zugleich in die Lage zu versetzen, sich mit dem erlittenen Unrecht auseinanderzusetzen und verbriefte Rechte einzufordern“, so Benecke.

Die BPtK kritisiert allerdings, dass das BMFSFJ in diesem Gesetzentwurf die Psychotherapeut*innen nicht als eigene Berufsgruppe angemessen berücksichtigt hat. „Psychotherapeut*innen können ihre Verantwortung nur wahrnehmen, wenn Patient*innen sich darauf verlassen können, dass das psychotherapeutische Gespräch unter besonderem Schutz steht“, stellt die Präsidentin der BPtK klar. „Das ist die Maxime, unter der Psychotherapeut*innen arbeiten.“ Dem sollten die Änderungen im Gesetz zu Kooperation und Information im Kinderschutz Rechnung tragen, wenn es darum geht, die Schnittstelle zum medizinischen Kinderschutz zu verbessern. Die BPtK fordert, dass der Gesetzgeber durch explizite Nennung von Psychotherapeut*innen deutlich macht, dass den Besonderheiten der Therapeut-Patient-Beziehungen in Psychotherapien Rechnung getragen wird.  

Zu einem besseren Schutz gehört auch, dass die von sexueller Gewalt betroffenen Kinder und Jugendlichen rechtzeitig psychotherapeutische Unterstützung und Behandlung erhalten können. Die BPtK fordert deshalb dazu auf, mit den neu geschaffenen, gesetzlich verankerten Strukturen ein Gesamtkonzept zu erarbeiten, das Prävention, Aufarbeitung und individuelle Hilfen einschließt. Hierzu gehört insbesondere eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung. Die geplante forschungsbasierte Berichtspflicht zur Identifizierung von Lücken und Bedarfen für wirkungsvolle Ansätze zu Prävention, Intervention und Hilfen sowie zu Forschung und Aufarbeitung kann dabei eine Schlüsselrolle spielen.

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